Zahnersatz zum Nulltarif


HKP_Bruecke_Modell_Prothese_300x150Zahnersatz kann eine teure Angelegenheit werden – das wissen vor allem Patienten, die gerade auf Prothesen, Kronen oder Brücken angewiesen sind. Umso mehr scheinen besonders solche Angebote verlockend zu sein, die ohne Zuzahlung und somit zum Nulltarif angeboten werden.
 

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Selbstverständlich übernehmen die Krankenkassen einen Festzuschuss, um die Patienten zu entlasten – allerdings ist dieser Kostenrahmen recht gering gehalten, sodass der Rest selbst getilgt werden muss. Hier ist es maßgeblich, welche speziellen Wünsche der Patient zur Behandlung hat, welches Material verwendet wird und ob Vorsorgeuntersuchungen in den letzten Jahren regelmäßig vorgenommen wurden.

Aufgrund dieser Gegebenheiten wird eine Rechnung vom behandelnden Zahnarzt erstellt, die nun vom Patienten zu tragen ist. Je höher der Leistungsanspruch, desto größer natürlich auch die Eigenbeteiligung. Doch wie kann eigentlich ein Zahnersatz ohne Zuzahlung möglich sein? Die Antwort steckt im Bereich der Auslandherstellung vom Zahnersatz. Hier werden die Kronen, Brücken oder Prothesen tatsächlich zu niedrigen Preisen hergestellt und meist zu Konditionen, die weit unter den Standardpreisen der hiesigen Dentallabore liegen, angeboten. In den meisten Fälle ist die Qualität des Auslandzahnersatzes mindestens genau so gut wie Zahnersatz aus deutscher Produktion.

Jedoch sind auch diese Maßgaben nicht immer kostenfrei und ganz häufig auch überhaupt nicht sinnvoll. Zudem sind häufig auch nur Regelversorgungen, wie beispielsweise metallfarbene Brücken sowei einfache Klammerprothesen in den zuzahlungsfreien Angeboten inbegriffen.
Ein Blick in das Kleingedruckte der deutschen Kassen verrät jedoch, dass ein über zehn Jahre gepflegtes Bonusheft der Schlüssel zum Ziel ist. Ein gut geführtes Heft, d h. regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt, sorgt für eine Reduzierung der Eigenleistung. Daher raten Experten an, sich nicht auf kostenlose Angebote zu verlassen, sondern sich lieber auf Labore zu berufen, die mit den Krankenkassen und dem Zahnarzt zusammenarbeiten. So können auch Reklamationen schneller und effektiver behoben werden, sodass auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren deutlich besser zum Greifen kommt.
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Gewisse Zusatzklauseln sind dennoch nützlich

Es gibt einige Härtefälle, bei denen sich Patienten dennoch auf kostenlosen Zahnersatz berufen können. Hier haben vor allem Geringverdiener eine hohe Chance. Wer als Alleinstehender höchstens 1.008,00€ Brutto verdient oder in einer Partnerschaft sowie Ehe mit lediglich 1.386,00€ dasteht, bekommt von den Krankenkassen die komplette Regelversorgung erstattet. Für weitere Fragen stehen den Patienten die Krankenkassen jederzeit zur Verfügung.