Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz eventuell steuerlich in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können und somit Steuern sparen können?
Bestimmte Anwendungen bei Krankheit können sich steuerlich mindernd auswirken. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei Zahnersatz.
Das regelt der § 33 des Einkommensteuergesetzes.
Bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung kann der Eigenanteil für die Zahnbehandlung wie z.B. der Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Dabei können Sie u.U. Ihre Steuerlast verringern.
Anhand der folgende Tabelle könne Sie errechnen, ab welcher Summe Sie auch von dieser Regelung profitieren können:
Beträge laut §33 EStG
Gesamtbetrag der Einkünfte (EUR) |
bis 15.340 |
bis 51.130 |
über 51.130 |
Alleinstehende ( Grundtabelle) |
5% |
6% |
7% |
Verheiratete (Splittingtabelle) |
4% |
5% |
6% |
Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kinder |
2% |
3% |
4% |
Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kinder |
1% |
1% |
2%
|
Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat.
Dies ist keine rechts-oder steuerliche Beratung und die Angaben haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wir empfehlen Ihnen bei diesem Thema, sich beim Steuerberater, Finanzamt oder Lohnsteuerverein beraten zu lassen.