Das Bonusheft-Die Bonusregelung


Kontrollieren statt reparieren

Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkassen mit höheren Festzuschüssen honoriert.

Wann erhalten Sie einen Bonus ?

Wenn Sie regelmäßige (mindestens einmal im Jahr) Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Kalenderjahre – Regelung gilt ab Vollendung des 18. Lebensjahres – nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss für Zahnersatz um einen Bonus von 20 Prozent. Sofern Sie Vorsorgeuntersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten 10 Kalenderjahren nachweisen können, erhöht sich der Kassenanteil um einen Bonus von 30 Prozent. Die zusätzlichen 20 bzw. 30 Prozent beziehen sich auf den festgelegten Festzuschuss und nicht auf die Gesamtkosten.

Falls Sie durch die Eigenbeteiligung finanziell unzumutbar belastet werden, besteht u.U. ein Anspruch auf eine höhere Kostenerstattung.

Der Nachweis erfolgt in der Regel durch Vorlage eines Bonusheftes.

Sollten Sie kein Bonusheft haben, können Sie sich dieses jederzeit bei Ihren Zahnarzt ausstellen lassen und die Eintragungen nachträglich ausfüllen lassen.